Toggenburg

Ebnat-Kappel bittet um das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Bevölkerung von Ebnat-Kappel wird gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Der Bahnhof in Ebnat-Kappel.
Der Bahnhof in Ebnat-Kappel. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Fussgänger- und Fahrzeugverkehr darf nicht durch Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert werden. Ebenso darf die Verkehrsübersicht bei Einmündungen und Kreuzungen nicht beeinträchtigt werden und die Sichtbereiche sind freizuhalten.

Ast- und Blattwerk von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen darf nicht in die Verkehrswege ragen und hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.50 Meter Höhe zu wahren; bei Fusswegen kann dieser bis auf eine Höhe von 2.50 Meter verkleinert werden.

In Ausfahrten, Kreuzungsbereichen und auch in Innenkurven muss die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. «Sehen und gesehen werden» erhöht die Sicherheit erheblich.

Grundeigentümer sind verpflichtet die Bestimmungen einzuhalten

In der Regel genügt es, wenn das geforderte Sichtfeld zwischen 0.6 und drei Meter über der Fahrbahnebene optisch hindernisfrei ist. Die Grundeigentümer sind verpflichtet, die Strassenabstandsbestimmungen nach Strassengesetz des Kantons St. Gallen einzuhalten.

Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste, Sträucher usw. zurückzuschneiden, damit Pflanzen auch unter Schneelast nicht in den Trottoir- und Strassenbereich oder in Wege hängen.

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