In Nesslau stehen Grabräumungen bevor
Wie die Gemeinde Nesslau informiert, werden die Angehörigen der zu aufhebenden Gräber gebeten, Grabsteine, Kreuze und Pflanzen bis 20. Mai 2023 zu entfernen.
Die Gemeinde plant Grabräumungen auf vier der insgesamt sechs Friedhöfen.
Die Angehörigen wurden – sofern sie ausfindig gemacht werden konnten – über die Aufhebung der Gräber mit einem persönlichen Schreiben informiert.
Die gesetzliche Mindest-Grabesruhe für Erdbestattungen beträgt 20, für Urnengräber zehn und für Kindergräber 15 Jahre.
Für manche Angehörige ist es ein schwieriger Moment, wenn das Grab ihres Partners, der Eltern oder gar ihres verstorbenen Kindes aufgehoben wird, dafür hat die Gemeinde grosses Verständnis.
Grabsteine, Kreuze und Pflanzen müssen entfernt werden
Verschiedentlich kommt es aber auch vor, dass eine Grabräumung umgehend nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gewünscht wird.
Die Angehörigen werden ersucht, die Grabsteine oder Gegenstände wie Kreuze, Pflanzen und so weiter bis am Samstag, 20. Mai 2023, zu entfernen.
Über Grabmäler und Pflanzen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht geräumt werden, verfügt die Gemeinde.
Jede Verantwortung und Haftbarkeit wird ausgeschlossen. Bei Fragen wird gebeten, Petra Pedrett zu kontaktieren. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.