Oberhelfenschwil

Oberhelfenschwil: Zweiter Wahlgang der Wahlen in Neckertal

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Oberhelfenschwil berichtet, findet am 28. August 2022 der zweite Wahlgang der Wahlen der Politischen Gemeinde Neckertal statt.

Gemeindehaus in Oberhelfenschwil.
Gemeindehaus in Oberhelfenschwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Konstituierungsrat der Politischen Gemeinde Neckertal gibt bekannt, dass am Sonntag, 28. August 2022, und den entsprechenden Vortagen der zweite Wahlgang der Wahlen der Politischen Gemeinde Neckertal für die Amtsdauer vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 stattfindet.

Im Urnenabstimmungsverfahren Neckertal werden die Wahlen für einen Gemeindepräsidenten, zwei Gemeinderäte und zwei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission durchgeführt. Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Donnerstag, 14. Juli 2022, bis 17 Uhr bei der Ratskanzlei Neckertal eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die Stimmzettel werden durch die Gemeinde gedruckt. Beim Erstellen der Wahlvorschläge sind insbesondere einige Vorschriften zu beachten.

Vorschriften bem Erstellen der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge dürfen höchstens so viele Kandidierende aufführen, wie Sitze zu vergeben sind, und keinen Namen mehr als einmal enthalten. Es dürfen nur wählbare, mündige Kandidaten aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge dürfen ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Die Wahlvorschläge müssen Bezeichnung des Wahlgangs sowie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort) enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in den Gemeinden Hemberg, Neckertal oder Oberhelfenschwil Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein.

Die Unterzeichnenden haben Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort) anzugeben. Die Unterzeichnenden des Wahlvorschlags bestimmen für den Verkehr mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung.

Verzichtet man darauf, so gilt die erstunterzeichnende Person als Vertretung, die zweitunterzeichnende Person als Stellvertretung des Wahlvorschlags. Die Vertretung, im Verhinderungsfall die Stellvertretung des Wahlvorschlags, gibt im Namen der Unterzeichnenden die zur Bereinigung von Wahlvorschlägen erforderlichen Erklärungen ab.

Wahlvorschlagsvorlagen

Keine kandidierende Person darf auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen. Wahlvorschlagsvorlagen können bei der Ratskanzlei Neckertal bezogen werden (auch elektronisch). Es ist auch eine Stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

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