Pflegefinanzierungsmöglichkeiten in Oberhelfenschwil
Die Gemeinde Oberhelfenschwil teilt mit, welche Rechte und Möglichkeiten man in der Pflegefinanzierung im Kanton St. Gallen hat.
Wer in einem Alters- und Pflegeheim lebt und Pflege benötigt, muss nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse und der Staat. Die Betreuungs- und Aufenthaltskosten bezahlt man entweder selber oder werden bei den Ergänzungsleistungen angerechnet.
Anspruch auf die Restfinanzierung der Pflegekosten hat man, wenn man in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflegeheim, eine Tages- oder Nachtstruktur oder ein Hospiz eintritt und in der Schweiz grundversichert ist.
Sollte jemand vor dem Heimeintritt schon im Kanton St. Gallen gewohnt haben, dann kann derjenige seinen Anspruch auf Pflegefinanzierung bei der SVA St. Gallen anmelden. Hatte man seinen Wohnsitz vor dem Heimeintritt in einem anderen Kanton? Dann wende man sich bitte an die zuständige Stelle im bisherigen Wohnkanton.
Seinen Anspruch kann man maximal für sechs Monate rückwirkend geltend machen. Bezieht man Ergänzungsleistungen oder meldet sich aufgrund des Heimaufenthalts für Ergänzungsleistungen an, dann ist keine separate Anmeldung für die Pflegefinanzierung notwendig.
Wenn jemand keine Ergänzungsleistungen bezieht, füllt bitte das Anmeldeformular auf der Homepage der SVA St. Gallen.