Tempo-30-Zonen in Wildhaus-Alt St. Johann
Wie die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann mitteilt, wurden die Tempo-30-Zonen verfügt und im Frühjahr 2022 baulich umgesetzt.
Im Auftrag des Schulrates Wildhaus-Alt St. Johann wurde in den Dörfern Alt St. Johann, Unterwasser und Wildhaus in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, die Schulwegsicherheiten geprüft. In Alt St. Johann und Unterwasser wurden die Tempo-30-Zonen verfügt und im Frühjahr dieses Jahres baulich umgesetzt.
Nach den Sommerferien wird nun in Wildhaus an der Munzenrietstrasse mittels eines Trottoirs die Schulwegsicherheit verbessert. In Tempo-30-Zonen wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt.
Tempo-30-Zonen werden in der Regel in zusammenhängenden Wohnquartieren oder Zentrumszonen (nur an siedlungsorientierten Wohn- oder Quartierstrassen) erstellt, nicht aber bei einzelnen Strassenzügen.
Die Massnahmen
Die Übergänge vom übrigen Strassennetz ist klar erkennbar zu gestalten und zur Einhaltung der Geschwindigkeiten sind jeweils zusätzliche Massnahmen wie das Anbringen von Gestaltungs- und Verkehrsberuhigungselemente erforderlich. Mögliche Gestaltungselemente sind Horizontal- und Vertikalversätze oder auch Parkfelder.
Die Massnahmen sind alle 50 bis 60 Meter zu wiederholen. Nach einem Jahr erfolgt die Wirkungskontrolle. Bei Nichterreichung der gewünschten Ziele sind zusätzliche Massnahmen notwendig.