In Kloten ist die Steuererklärung 2023 fällig
Wie die Stadt Kloten mitteilt, wurde Ende Januar 2024 die Steuererklärung 2023 verschickt. Alternativ stehen Online-Formate zum Ausfüllen zur Verfügung.
Verpflichtet, die Steuererklärung 2023 in Kloten einzureichen, sind alle volljährigen Einwohner, welche am 31. Dezember 2023 ihren Wohnsitz in Kloten hatten.
Weiter müssen all jene eine Steuererklärung in Kloten einreichen, die nicht im Kanton Zürich wohnen, hier aber sekundär steuerpflichtig sind (Liegenschaftsbesitzer, selbstständig Erwerbende und so weiter).
Sollte man keine Steuererklärungsformulare erhalten haben, soll man sich umgehend mit dem Steueramt in Verbindung setzen, sodass gemeinsam geklärt werden kann, ob eine Steuerpflicht in Kloten besteht oder ob Formulare fehlen.
Die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung und des Verrechnungssteuerantrags wurde am 5. Januar 2024 veröffentlicht.
Hinweise zum Verfahren
Die Steuererklärung wird im Jahr 2024 neu vom Steueramt der Stadt Zürich eingescannt.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Steuererklärung inklusive Unterlagen ohne Heftklammern, mit dem beigelegten Rücksendecouvert, direkt ans Scan Center des Steueramtes Zürich zu schicken.
Es ist zu beachten, dass die Steuererklärung ein ergänzendes Beiblatt enthält, welches wertvolle Hinweise zum Steuererklärungsverfahren 2023 wiedergibt.
Diese Beilage enthält wertvolle Hinweise für den Steuerbezug, Verfahrensfragen und das eSteuerKonto oder die eRechnung.
Programm Private Tax steht auch zur Verfügung
Für das lokale Ausfüllen zu Hause steht auf der Webseite des kantonalen Steueramtes Zürich das Programm Private Tax zur Verfügung.
Neben dieser bekannten Lösung kann die Steuererklärung 2023 ebenfalls über die Online-Plattform ausgefüllt werden.
Für weitere Fragen steht das Steueramt gerne zur Verfügung.