In Opfikon besteht Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern
Wie die Gemeinde Opfikon mitteilt, besteht laut dem Revisionsbericht zur Lohngleichheitsanalyse 2021 keine geschlechterspezifische Lohnungleichheit.
Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann wird unter anderem das Ziel verfolgt, den Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Damit sind Arbeitgebende mit 100 oder mehr Angestellten verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
Das Ergebnis der Stadt Opfikon zeigt auf, dass keine geschlechterspezifische Lohnungleichheit besteht. Im Durchschnitt verdienen Frauen zwar 12.9 Prozent weniger als Männer, aber unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Qualifikationsmerkmalen und den arbeitsplatzbezogenen Merkmalen verdienen Frauen 0.0 Prozent weniger. Das unabhängige Prüfunternehmen bestätigte, dass die durchgeführte Lohngleichheitsanalyse den Anforderungen entspricht.