Kloten gibt Tipps zum Ausfüllen der Steuererklärung
Wie die Gemeinde Kloten mitteilt, ist die Steuererklärung bis zum zum 31. März 2022, auch gerne online, abzugeben. Für Selbständige verlängert sich die Frist.

Die Steuererklärung 2021 ist in den Haushalten der Stadt Kloten eingetroffen. Das Steueramt Kloten gibt ein paar Hinweise, die beim Ausfüllen wichtig sind.
Auch im Jahr 2022 hat das Steueramt Kloten die Formulare durch die Stiftung Pigna verpacken lassen und damit einen Beitrag zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung geleistet. Die Arbeit wurde wiederum mit grossem Einsatz angepackt und erledigt dies, obwohl Corona die Arbeitsabläufe erschwert hat.
Tipps für einen reibungslosen Ablauf
Seit einigen Jahren werden die Steuererklärungen der Stadt Kloten eingescannt. Die Rücksendung erfolgt direkt an das Scancenter Winterthur. Es ist sehr wichtig, dass alle Formulare die nötigen Unterschriften enthalten, keine Heftklammern angebracht sind und nur die notwendigen Felder ausgefüllt wurden. Weiter ist zu beachten, dass keine unnötigen Anmerkungen auf den Steuererklärungsformularen angebracht werden. Bei Bedarf können dafür Ergänzungsblätter eingelegt werden. Durch diese Massnahmen reduzieren sich der Aufwand, die Kosten und allfällige Fehler beim Einscannen massiv.
Sollten Steuererklärungsformulare fehlen, so können jederzeit zusätzliche Formulare am Infoschalter im Stadthaus bezogen werden. Seit Januar 2011 kann das Steuererklärungsprogramm über die Webseite des Kantons Zürich unter der Rubrik «Steuern & Finanzen» kostenlos heruntergeladen werden. Je eher die ausgefüllte Steuererklärung beim Steueramt eintrifft, desto rascher kann die Kontrolle erfolgen und die Schlussrechnung zugestellt werden. Die übliche Einreichungsfrist dauert bis zum 31. März 2022, bei selbständiger Erwerbstätigkeit verlängert sich die Frist bis zum 30. September 2022.
Fristerstreckungsgesuche online
Sollte diese Zeitdauer nicht ausreichen, so kann eine Fristerstreckung bis spätestens 30. November 2022 beantragt werden. Dies lässt sich online über die Gemeindehomepage über die Rubrik «Verwaltung» mit Klick auf «Online-Schalter» unter «Steuern: Fristerstreckung» erledigen. Wie auch in den letzten Jahren hat das Steueramt einige Tipps notiert und dem Versand beigelegt. Diese Tipps sind ebenfalls auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik «Einwohnerservice + Infos» und «Steuern» zu finden.
Weitere Online-Dienstleistungen sind das ESteuerkonto sowie die E-Rechnung: Im E-Steuerkonto kann die Bevölkerung (nach Eröffnung des Bürgerkontos und nach Erhalt des Freigabecodes) den Kontostand einsehen und drucken, die Anzahl Einzahlungsscheine im ESR Abo verändern sowie das Auszahlungskonto für Steuerguthaben anpassen. Mit der E-Rechnung empfängt man seine Steuerrechnung, den Veranlagungsentscheid und alle übrigen Beilagen direkt in seinem E-Banking oder EFinance Postfach. Die manuelle Erfassung der Rechnungsdaten ist nicht mehr notwendig.