Kloten verbessert Verkehrskonzept rund um die Swiss Arena
Um den Anwohnern rund um die Swiss Arena in Kloten mehr Ruhe zu gönnen, wird ein digitales Verkehrskonzept umgesetzt, das Zufahrten während der Spiele regelt.
Wie die Stadt Kloten informiert, werden in diesem Jahr wiederum verkehrspolizeiliche Massnahmen zum Schutz der Anwohner in dem Quartier um die Swiss Arena umgesetzt.
Um den Anwohnern rund um die Swiss Arena sowie das Zentrum Schluefweg etwas mehr Ruhe zu gönnen und weiterhin zu gewährleisten, dass diese ihre Fahrzeuge auf ihren privaten Parkplätzen ordnungsgemäss parkieren können, wird ein Verkehrskonzept umgesetzt. Das Verkehrskonzept stützt sich darauf, dass frühzeitig vor Spielbeginn die Zufahrtsstrassen zum Quartier durch den Verkehrsdienst abgesperrt werden.
Die Sperrungen betreffen die Schwimmbad- und Hardpüntstrasse sowie den Hardpünt- und den Hasenbühlweg.
Digitale Zufahrtsbewilligungen ersetzen Kartenform
Neu werden die Zufahrtsbewilligungen in digitaler Form erteilt und nicht mehr in Kartenform. Der Bramenring, Waldeggweg, Spitzweg, Lerchen- und Amselweg sowie die Schulstrasse sind von dem Verkehrskonzept nicht betroffen.
Die Zufahrt während des temporären Fahrverbots wird nur den Fahrzeuglenkenden gestattet, welche eine gültige digitale Parkbewilligung der Blauen Zone B oder eine digitale Zufahrtsbewilligung besitzen.
Die Zufahrtsbewilligung wird nur an Anwohner abgegeben, welche bei der Einwohnerkontrolle angemeldet sind, im betroffenen Quartier wohnen, einen Privatparkplatz vorweisen können und für die auf sie lautenden leichten Motorwagen. Die Bewilligung wird auf das Kontrollschild ausgestellt. Pro Privatparkplatz wird eine Zufahrtsbewilligung erfasst.
Zufahrtsberechtigung abhängig von Parkplatzbesitz
Anwohner, welche nicht über einen privaten Parkplatz verfügen, haben keinen Anspruch auf eine Zufahrtsbewilligung während des temporären Fahrverbots. Anwohner im betroffenen Gebiet, welche bereits im Besitz einer Zufahrtsbewilligung bis Ende 2024 sind, wurde die Zufahrtsbewilligung durch die Abteilung digital bis 31. Dezember 2026 verlängert.
Anwohner im betroffenen Gebiet, welche eine gültige Parkbewilligung für die Blaue Zone B haben, wird die Zufahrt in den gesperrten Bereich gestattet und Anwohner, die keine digitale Parkbewilligung der Zone B oder gültige Zufahrtsbewilligung besitzen können, wenn sie einen Garagen- oder Privatparkplatz im betroffenen Gebiet haben, kostenlos eine digitale Zufahrtsbewilligung beantragen.