Gemeinde Schöftland verbietet Wahlplakate an Kandelabern
Wie die Gemeinde Schöftland bekannt gibt, hat der Gemeinderat per sofort das Anbringen von Abstimmungs- und Wahlplakaten an Kandelabern verboten.
Der Gemeinderat hat sich mit der Situation rund um das Anbringen und Aufhängen von Abstimmungs- und Wahlplakaten befasst und ein Verbot erlassen.
Seit einigen Jahren beobachtet der Gemeinderat eine Häufung von Plakatierungen im Vorfeld zu Wahlen und Abstimmungen.
Oft werden diese Plakate nicht korrekt angebracht oder werden wetterbedingt und durch Fussgänger beschädigt.
Problematisch ist auch, dass die Plakate oft nach den Wahl- und Abstimmungsterminen spät oder gar nicht entfernt werden.
Ortsparteien wurden über Entscheid informiert
Der Gemeinderat beschliesst daher ein generelles Verbot zur Anbringung von Abstimmungs- und Wahlplakaten an den Kandelabern der Gemeinde.
Dieses per sofort in Kraft getretene Verbot ergänzt das seit Jahren bestehende Merkblatt betreffend Vorschriften für freistehende Plakate und jene auf privatem Eigentum des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.
Die Orts- und Bezirksparteien wurden über diesen Entscheid bereits in Kenntnis gesetzt.