Wie die Gemeinde Kirchleerau schreibt, können seit 1. Januar 2023 aufgrund eines Entscheides des Bundesrates Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen verfügt werden.
Kirchleerau
Gemeinde Kirchleerau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit dem 1. Januar 2023 können aufgrund eines Entscheides des Bundesrates Tempo-30-Zonen ohne Fachgutachten auf Gemeindestrassen verfügt werden.

Der Gemeinderat hat auf diese Gesetzesänderung gewartet und prüft aktuell die Einführung von Tempo-30-Zonen insbesondere im Bereich der Schulliegenschaften.

Eine im vergangenen Jahr eingereichte Unterschriftensammlung fordert die Einführung von Tempo 30 in der ganzen Dorf- und Oberdorfstrasse.

Der Gemeinderat wird die Ansprechpersonen in den nächsten Wochen zu einem Gespräch einladen.

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