Wie die Gemeinde Kirchleerau informiert, müssen verunreinigte Strassen umgehend und unaufgefordert in den ordnungsgemässen Zustand zurückversetzt werden.
Kirchleerau
Gemeinde Kirchleerau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Aufgrund des kommenden Frühlings und insbesondere der baldigen Bewirtschaftung der Ackerflächen weisst die Gemeinde auf die rechtlichen Bestimmungen bei Verunreinigungen von öffentlichen Strassen hin – dazu zählen auch Privatstrassen im allgemeinen Gebrauch.

Gemäss Polizeireglement Paragraf neun Absatz eins gilt «Wer öffentliche Strassen, Plätze und Anlagen verunreinigt oder Gegenstände liegen lässt, hat umgehend und unaufgefordert den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen».

Der Gemeinderat gewährt fehlbaren Personen das rechtliche Gehör und spricht allenfalls Bussen aus.

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