Reiten in Kirchleerau nur auf befestigten Waldstrassen
Wie die Gemeinde Kirchleerau berichtet, macht sie Reiter darauf aufmerksam, dass nur auf geschotterten Waldstrassen geritten werden darf.
In Kirchleerau gilt das Reiten abseits von Waldstrassen und Waldwegen als unzulässige, nachteilige Nutzung, ist daher verboten und kann von der Polizei gebüsst werden.
Im Leerber Wald darf nur auf befestigten (geschotterten) Waldstrassen geritten werden.
Vor allem bei nasser Witterung werden Schäden an den Wegen angerichtet. Diese sind auch aus Rücksicht auf die Fussgänger zu schonen.
Die Reiter werden gebeten, aus Rücksicht auf die Waldtiere dieses Verbot zu berücksichtigen, damit der Wald auch weiterhin für alle Menschen zugänglich bleibt.