Schöftland erteilt die Baubewilligung für den Bahnhofsneubau
Wie die Gemeinde Schöftland informiert, ist die gemeinderätliche Baubewilligung vom 5. Juni 2023 für den Bahnhofsneubau nun rechtskräftig.
Die gemeinderätliche Baubewilligung vom 5. Juni 2023 für den Abbruch der Gebäude 233 und 383 und für den Neubau des Bahnhofgebäudes auf den Parzellen 372 und 1145 an der Bahnhofstrasse 4 ist in der Zwischenzeit in Rechtskraft erwachsen.
Innert der 30-tägigen Frist gingen gegen die Baubewilligung keine Beschwerden ein.
Das Bauprojekt kann durch die Eiffage Suisse AG als Bauherrschaft gestützt auf die rechtskräftige Baubewilligung nun weiterverfolgt werden.
Im Zusammenhang mit dieser Baubewilligung steht auch die Entwicklung des ganzen Bahnhofareals an.
Ein neues Konzept mit Kostenplanung
Als weitere Schritte sind der Verkauf des Gebäudes an der Bahnhofstrasse 4, zurzeit noch im Eigentum der Einwohnergemeinde Schöftland, sowie die Umsetzung der Intermodalen ÖV-Drehscheibe vorgesehen.
Um die Umgebungs- und somit Zukunftsgestaltung rund um das Bahnhofareal aktiv beeinflussen und somit die Bedürfnisse der Gemeinde Schöftland miteinbringen zu können, wurde anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 ein Planungskredit in der Höhe von 90‘000 Franken abgeholt.
Aus der daraus resultierenden Planungsarbeit ist ein Konzept mit dazugehöriger Kostenschätzung für das zu realisierende Projekt zu erarbeiten und mitsamt des dazu benötigten Verpflichtungskredits einer nächsten Einwohnergemeindeversammlung vorzustellen.