Schöftland verbietet das Anbringen von Plakaten an Laternen

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Suhrental,

Wie die Gemeinde Schöftland informiert, wird per sofort ein Verbot für das Anbringen von Abstimmungs- und Wahlplakaten an Kandelabern eingeführt.

Dorfstrasse in der Gemeinde Schöftland.
Dorfstrasse in der Gemeinde Schöftland. - Nau.ch / Simone Imhof

Seit einigen Jahren beobachtet der Gemeinderat eine Häufung von Plakatierungen im Vorfeld zu Wahlen und Abstimmungen.

Meist werden diese Plakate aber nicht korrekt angebracht oder wetterbedingt und durch Fussgänger beschädigt.

Problematisch ist auch, dass die Plakate oft nach Wahl- und Abstimmungsterminen spät oder gar nicht entfernt werden.

Das Verbot gilt ab sofort

Der Gemeinderat beschliesst daher ein generelles Verbot zur Anbringung von Abstimmungs- und Wahlplakaten an den Kandelabern der Gemeinde.

Dieses per sofort in Kraft getretene Verbot ergänzt das seit Jahren bestehende Merkblatt betreffend Vorschriften für freistehende Plakate und jene auf privatem Eigentum des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.

Die Orts- und Bezirksparteien wurden über diesen Entscheid bereits in Kenntnis gesetzt.

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