Kanton Bern zahlt Köniz Kesb-Abgeltungen nach

Keystone-SDA Regional
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Köniz,

Der Kanton Bern wird der Gemeinde Köniz laut deren Angaben 2,86 Millionen Franken für Tätigkeiten im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes (Kesb) nachzahlen. Dies für die Jahre 2013 bis 2016.

Gemeindeverwaltung Köniz
Der Vordereingang der Gemeindeverwaltung in Köniz. - Nau.ch

Wie die Gemeinde Köniz am Dienstag mitteilte, einigten sich die beiden Seiten am Verhandlungstisch auf diesen Betrag. Seit 2013 erhebt Köniz jedes Mal Beschwerde gegen die Verfügungen, mit welchen der Kanton Bern den Gemeinden deren Kesb-Tätigkeiten abgilt.

Aus Sicht von Köniz decken diese Gelder die effektiv entstandenen Kosten nicht vollständig. Köniz verlangte für die Jahre 2013 bis 2016 einen Betrag von 3,13 Millionen Franken, gibt sich nun aber auch mit 2,86 Millionen Franken zufrieden.

Die Gemeinde Köniz geht laut der Mitteilung davon aus, dass sich der Kanton Bern und Köniz auch für die Entschädigungen in den Jahren 2017 bis 2020 gütlich einigen können. Auch gegen diese drei Verfügungen wehrt sich Köniz mit einer Beschwerde.

Doch sind diese Verfahren nach Könizer Angaben derzeit sistiert, weil ein gleiches Verfahren einer anderen Gemeinde beim Kanton Bern hängig sei.

Im Streit um die Kesb-Abgeltungen hatte das kantonale Verwaltungsgericht 2017 der Gemeinde Köniz Recht gegeben. Es wies damals die Kantonsverwaltung an, die bernischen Gemeinden vollumfänglich für die Aufwendungen der elf neuen kantonalen Kesb-Behörden zu entschädigen.

Damals monierte Köniz, der Kanton Bern müsse auch die Infrastruktur-Kosten der Kesb berücksichtigen. Der Kanton Bern versprach in der Folge, das Urteil umzusetzen.

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