Neuenegg und Köniz regeln Schulfinanzierung für Thörishaus
Neuenegg und Köniz haben einen neuen Schulvertrag für Thörishaus verabschiedet, der die Finanzierung des Schulbetriebs sowie schulnaher Infrastruktur regelt.
Wie die Gemeinde Köniz berichtet, haben sich die beiden Gemeinden Neuenegg und Köniz auf einen neuen Schulvertrag für Thörishaus geeinigt. Er regelt die Finanzierung des Schulbesuchs von Schülern aus Thörishaus-Köniz, die den Unterricht in Neuenegg besuchen.
Die Gemeinderäte von Köniz und Neuenegg haben den neuen Schulvertrag genehmigt. Er regelt, wie der Unterricht von Schülern aus Thörishaus, die in Neuenegg zur Schule gehen, finanziert wird. Die Gemeindegrenze zwischen Neuenegg und Köniz verläuft mitten durch Thörishaus.
Geregelt wird auch die Finanzierung der schulnahen Infrastruktur, die den örtlichen Vereinen zur Verfügung steht. Mit der Erneuerung des Schulvertrags bekennen sich Köniz und Neuenegg zu einer engen und freundschaftlich-konstruktiven Zusammenarbeit im gemeinsamen Dorf Thörishaus.
Köniz zahlt Pauschalen an Unterricht und Betrieb
Die Beiträge der Gemeinde Köniz an die Gemeinde Neuenegg werden neu aufgrund von Pauschalen ausgerichtet, die sich auf Empfehlungen der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) stützen.
Die Beiträge gelten auch für schulnahe Leistungen der Gemeinde Neuenegg, die Schüler aus Köniz und örtliche Vereine in Anspruch nehmen können und die von den Pauschalen der BKD nicht erfasst werden. So beteiligt sich die Gemeinde Köniz nach wie vor an Betriebskosten, die nicht vollständig dem Schulbetrieb zugeordnet werden können und für die örtlichen Vereine von grosser Bedeutung sind.
Diese Kosten betreffen in erster Linie die Sportanlagen und die Aula in der Schulanlage Stucki. Zudem beteiligt sich die Gemeinde Köniz neu an den nicht gedeckten Kosten der Tagesschule und Ferienbetreuung, der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Schülertransporte.
Kostenneutral für Köniz und Neuenegg
Der neue Vertrag führt für beide Gemeinden weder zu Mehr- noch zu Minderkosten. Die Pauschalen der BKD sind gegenüber den bisher geleisteten Beiträgen der Gemeinde Köniz an Neuenegg wohl etwas tiefer, sie werden aber ergänzt mit Pauschalen für jene Leistungen von Neuenegg, die Köniz bisher nicht mitgetragen hat.
Im Rahmen der Überarbeitung des Schulvertrags gelang es auch, lange ungeklärte Fragen in Bezug auf das Grundeigentum an der Schulanlage Stucki zu klären. Die Gemeinde Neuenegg ist Eigentümerin der Schulanlage und der Landparzelle.
Geklärt wurden auch die Beteiligungen der beiden Gemeinden an den Kosten für Investitionen und Abschreibungen. Der neue Schulvertrag führt weder im Grundbuch noch in der Bilanz von Neuenegg und Köniz zu Änderungen.