Arbon will die Situation für den Veloverkehr einfacher machen. Dafür greift es in Signalisationen ein. In den kommenden Wochen sollen Massnahmen erfolgen.
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Mehrere Personen fahren Velo. (Symbolbild) - Pro Velo Luzern
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Wie die Stadt Arbon mitteilt, hatte der Arboner Stadtrat an seiner Sitzung vom 18. März 2024 die Anpassung der Signalisation auf öffentlichem Grund basierend auf der Teilrevision der Signalisationsverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Neuerungen bringen Verbesserungen für den Veloverkehr mit sich. Die öffentliche Planauflage von 30 Tagen endete am 14. September 2024 ohne Einspruch.

Die Situation für den Veloverkehr soll vereinfacht werden. So wurde das Signal «Distanzbake» vor Bahnübergängen aufgehoben, und das Gefahrensignal «Fussgängerstreifen» darf nun nur noch ausserorts bei Streifen angebracht werden, die den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

Neu ist auch die erleichterte Öffnung von Einfahrtsverboten für Velos bei ausreichenden Platzverhältnissen. Zudem wurde das neue Signal «Sackgasse mit Ausnahmen» eingeführt, um Strassen zu kennzeichnen, die für Velos und Fussgänger durchlässig sind.

Umsetzung rechtskräftiger Signalisation erfolgt in kommenden Wochen

Da Arbon den Veloverkehr fördern möchte, erhielt die Überprüfung der Signalisation hohe Priorität. Im Rahmen des neuen Langsamverkehrskonzepts wurde daher eine umfassende Prüfung aller Verkehrsschilder durchgeführt, um Schwachstellen zu identifizieren und die Signalisation gezielt zu verbessern.

Diese Massnahmen stellen eine klare und verständliche Signalisation sicher, welche die Durchlässigkeit und Sicherheit für Velofahrer nachhaltig erhöht.

Die Umsetzung der rechtskräftigen Signalisation erfolgt in den kommenden Wochen. Damit will die Stadt Arbon schnellstmöglich die Voraussetzungen für einen sichereren und effizienteren Veloverkehr schaffen.

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