Kanton hält sich vom Kauf des Schlosses Gottlieben zurück
Wie die Gemeinde Gottlieben angibt, lehnte der Kanton den Kauf des Schlosses ab, schliesst in Beantwortung einer Einfachen Anfrage Beteiligung aber nicht aus.
Nachdem der Regierungsrat in der Fragestunde des Grossen Rates vom 21. Dezember 2022 einen Kauf von Schloss Gottlieben noch offengelassen hatte, schliesst er dies in der eben veröffentlichten schriftlichen Beantwortung der Einfachen Anfrage von Kantonsrätin Karin Bétrisey de facto aus.
Dort heisst es, dass das Schloss Gottlieben ein einmaliges Schutzobjekt von nationaler Bedeutung sei.
Es zeichne sich unter anderem durch seine besondere Lage am Seerhein, seinen grosszügigen Park und seine besonders wertvolle Ausstattung aus.
Zudem sei das Schloss Gottlieben mit dem aus der Zeit erhalten gebliebenen Gefängnis des böhmischen Reformators Jan Hus, der im Juli 1415 vor den Toren von Konstanz als Ketzer verbrannt wurde, eine geschichtsträchtige Stätte der europäischen Kirchen- und Religionsgeschichte.
Öffentliche Zugänglichkeit ist wünschenswert
Erste Priorität habe für den Regierungsrat eine umfassende Bestandesaufnahme von Schloss, Remise und Park. Gegebenenfalls seien vorsorgliche Schutzanordnungen zu treffen.
Anschliessend gelte es, die denkmalpflegerischen Schutzziele festzulegen. Oberstes Ziel müsse der Erhalt der schutzwürdigen Substanz sein.
Der Kanton stehe in Kontakt mit der Immobilienmaklerin, die mit dem Verkauf betraut ist, und mit dem Rechtsvertreter der Eigentümerin.
Weiter habe ein erstes Treffen zwischen dem Kanton, den Politischen Gemeinden Gottlieben und Tägerwilen, der Stadt Kreuzlingen und den Städtischen Museen Konstanz bestätigt, dass ein grosses öffentliches Interesse am Schloss, am Park und an der Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit bestehe, aber inwiefern sich eine solche realisieren lasse, müsse vertieft geklärt werden.
Beteiligung nicht ausgeschlossen
Laut dem Regierungsrat steht ein Kauf durch den Kanton nicht im Vordergrund.
Zum anderen sprächen die für die kommenden Jahre eingetrübten finanzpolitischen Aussichten gegen einen Kauf, zumal noch nicht im Detail bekannt sei, in welchem baulichen Zustand sich das Schloss befinde.
Es bestehe die Gefahr, dass ein Kauf sehr hohe Sanierungs- und Instandstellungskosten nach sich zöge.
Das schliesse nicht aus, dass sich der Kanton an einer breiter abgestützten Lösung beteiligen würde.