Deitingen schreibt Leinenpflicht für Hunde im Wald vor
Wie die Gemeinde Deitingen mitteilt, müssen alle Hundehalter vom 1. April bis 31. Juli 2022 ihre Hunde im Wald anleinen, um Jungtiere und Mütter zu schützen.
Während der Frühlings- und Sommermonate bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Damit weder die Mutter noch die Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter der Kontrolle des Führers stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 2022 eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde (Kantonale Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden / 06. März 2007, Stand 01. Januar 2018).
Art. 4 diese Verordnung schreibt unter anderem zudem die generelle Leinenpflicht auch ausserhalb dieser Zeiten für einzelne Hunde vor, welche nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern.
Die Bürgergemeinde als Waldeigentümerin dankt für das Einhalten der Leinenpflicht.