Kriens hat die Siedlungsentwässerungs-Reglemente angepasst
Die Stadt Kriens ist in ihrem Gemeindegebiet dafür verantwortlich, die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Gewässer zu treffen. Dazu gehört, dass die anfallenden Abwässer gesammelt, wenn nötig gereinigt und schliesslich wieder in den Wasserkreislauf zurückgegeben werden. Das Eidgenössische Gewässerschutzgesetz verlangt unter anderem, dass die Gebühren verursachergerecht und kostendeckend erhoben und die notwendigen Rückstellungen für den langfristigen Unterhalt der Abwasseranlagen gebildet werden.
Gemeinden kennen dazu das Siedlungsentwässerungsreglement (SER). Das bisherige Reglement der Stadt Kriens basierte auf dem kantonalen Musterreglement aus dem Jahr 2005. Dieses Musterreglement wurde letztmals im Jahr 2018 überarbeitet und beinhaltet neu neben den ganzen Erfahrungen aus dem praktischen Alltag auch Lösungen für verschiedene Problemfelder. Dabei wurden insbesondere auch die Veränderungen in den übergeordneten rechtlichen Grundlagen (die neue Baugesetzgebung) mitberücksichtigt.
Das überarbeitete Reglement stützt sich auf das neue Musterreglement
Vor diesem Hintergrund hat nun auch die Stadt Kriens ihr Siedlungsentwässerungs-Reglement überarbeitet und sich dabei am neuen Musterreglement orientiert. Die jetzige Revision behebt den Mangel des bisherigen Reglementes, indem es neu auch Hochhäuser verursachergerecht abbildet. Das bisherige Reglement sah Tarifzonen bis 15 Stockwerke vor. Alle Gebäude mit 16 und mehr Etagen wurden in einer Tarifzone zusammengefasst.
Das machte damals auch Sinn. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Jahr 2014 wies das höchste Gebäude in Kriens 13 Stockwerke auf. Inzwischen befindet sich am Mattenhof das Hochhaus der Pilatus Arena mit 39 Geschossen in Planung. Mit dem bisherigen SER hätten trotz der intensiven Nutzung der öffentlichen Anlagen von diesem Grundstück unverhältnismässig tiefe Entwässerungsgebühren resultiert. Mit dem neuen SER kann verursachergerecht eine Querfinanzierung durch alle anderen Nutzer verhindert werden.
Die Tarifzoneneinteilungen werden bei Bedarf angepasst
Ein weiterer Bereich, den das neue SER nun klar regelt, ist die Gebührenfrage bei der Entwässerung von Baustellen. Dort wurde mit der SER-Revision die Rechtsgrundlage geklärt. Mit dem neuen Regelwerk wissen einerseits die Leistungsbezüger genau, was von ihnen erwartet wird. Andererseits sind die Aufgaben der Stadt nun ebenfalls klar beschrieben.
Der Einwohnerrat Kriens hat die SER-Revision in einer Lesung gutgeheissen. Es ist per 1. August 2021 in Kraft getreten. In der praktischen Anwendung und für die einzelne Einwohnerin bzw. Einwohner ändert sich nur wenig. Die Art der Berechnung von Anschluss-, Grund- und Mengengebühr bleiben unverändert. Hingegen werden mit der Gesamtrevision des SER und des Tarifzonenmodells sämtliche Tarifzoneneinteilungen überprüft und wo notwendig entsprechende Anpassungen vorgenommen. Dabei ist vor allem bei Grundstücken mit höhergeschossigen Bebauungen mit Anpassungen zu rechnen.
Die Betriebsgebühren werden neu berechnet
Aufgrund der Nachjustierung des Verursacherprinzips dürfte sich für einen kleinen Teil aller anderen Grundstücke die Berechnungsgrundlage ebenfalls verändern, was zu einer leichten Abweichung bei der jährlichen Grundgebühr (höher oder tiefer) führen wird. In der Summe bleiben die Einnahmen der Stadt über die Betriebsgebühr aber unverändert.
Die Betriebsgebühren werden erstmals mit der Rechnung im Herbst 2023 aufgrund des neuen Reglements berechnet. Es ist vorgesehen, den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern mit einem Beiblatt zur Rechnung die neue Ausgangslage aufzuzeigen. Zudem hat die Stadtverwaltung geplant, für alle Interessierten nach der ersten Rechnungsstellung Informationshalbtage anzubieten, an welchen sie sich detailliert über ihr eigenes Grundstück informieren können.