Neues Mehrwertreglement passiert erste Lesung
Das Reglement zum Mehrwertausgleich in Kriens wurde in erster Lesung mit vier Änderungen angenommen. Nun folgt die Überarbeitung durch den Stadtrat.

Wie die Stadt Kriens mitteilt, hat der Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 10. April 2025 ein Reglement betreffend Mehrwertausgleich in erster Lesung beraten. Das neue Reglement über den Mehrwertausgleich regelt in Kriens die Abgabe, die auf von den Stimmberechtigten beschlossenen Planänderungen fällig wird, wenn die Planänderung zu einem Mehrwert des Grundstückes führt.
Der Einwohnerrat hat das Reglement in erster Lesung beraten und dabei vier Änderungen am Reglement beschlossen. Die Mehrwertabgabe soll nur erhoben werden, wenn der Mehrwert aus der Planänderung mehr als 100‘000 Franken beträgt.
Die kantonale gesetzliche Grundlage beschränkt den Abgabesatz auf 20 Prozent des Mehrwerts. Das neue Reglement soll mithelfen, die Herausforderungen und Auswirkungen der geforderten Siedlungsverdichtung zu bewältigen und entsprechende Mehrwerte für die Krienser Bevölkerung zu generieren.
Der Stadtrat wird nun das Reglement basierend auf den Beschlüssen des Einwohnerrates überarbeiten und das überarbeitete Reglement dem Einwohnerrat in der zweiten Lesung zur Genehmigung vorlegen.