Seeuferweg in Horw soll Schutzgebiet von Freizeitbereich trennen
Mit der Aufhebung des Campingplatzes im Horwer Seefeld will die Gemeinde das Uferareal neu ordnen.
Der Gemeinderat legt einen Planungsbericht vor, der unter anderem einen Uferweg vorsieht, der die erneuerten Sport- und Freizeitanlagen vom Naturschutzgebiet trennt.
Das Areal Seefeld soll als Gebiet für Sport, Freizeit, Erholung und Natur für alle Anspruchs- und Altersgruppen aufgewertet werden.
Um dies zu erreichen, gab die Gemeinde 2020 eine Studie in Auftrag und liess ein Vorprojekt ausarbeiten, wie die vorhandenen Flächen neu aufgeteilt werden könnten.
Nun legt der Gemeinderat dem Einwohnerrat seine «Vision Seefeld» vor, wie er am Mittwoch, 1. März 2023, mitteilte.
Schutzgebiet Steinibachried soll abgetrennt werden
Das Schutzgebiet Steinibachried soll durch einen Seeuferweg von den intensiven Nutzungsbereichen abgetrennt werden.
Die Sportanlagen sollen Fussballfelder, Beach-Sportfelder, Petanque-Plätze, eine Tribüne, ein Clubhaus, ein Restaurant- und Garderobengebäude sowie einen Fitness-Park umfassen.
Das Seebad wird erneuert und westseitig vergrössert. Es soll künftig auch ausserhalb der Badesaison als Park dienen.
Aufhebung des Campingplatzes als Voraussetzung
Voraussetzung für die Umgestaltung ist einerseits die Aufhebung des Campingplatzes.
Anderseits sind auch private Areale mit in die Planung einbezogen worden, die aber noch nicht verfügbar sind.
Das Konzept könne daher in sechs oder mehr Etappen umgesetzt werden. Kurzfristig sollen der Campingplatz zurückgebaut und ein Teil des neuen Seeuferwegs sowie ein neuer Weiher erstellt werden.
Zudem würde das Naturrasen-Spielfeld, um 90 Grad gedreht, zusammen mit einer beidseitig nutzbaren Tribüne neu erstellt werden.
Kosten werden auf 23,6 Millionen Franken geschätzt
In einem zweiten und dritten Schritt werden das Seebad samt Gebäuden neu gestaltet und weitere Sportfelder erstellt.
Die Kosten für die ersten drei Etappen schätzt die Gemeinde auf 23,6 Millionen Franken.
Die jeweiligen Kredite werden dem Einwohnerrat vorgelegt, dieser soll zuerst einen kommunalen Richtplan in Auftrag geben, der für die einzelnen Baugesuche nötig ist.