Erlenbach (ZH)

In Erlenbach ZH besteht Leinenpflicht im Wald

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Goldküste,

Wie die Gemeinde Erlenbach ZH mitteilt, gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.

Erlenbach
Die Seestrasse mit Blick auf die ref. Kirche in Erlenbach (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht.

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen.

Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Twint
26 Interaktionen
«Riesen-Gstürm!»
Micheline Calmy-Rey
158 Interaktionen
Kritik

MEHR ERLENBACH (ZH)

Erlenbach (
1 Interaktionen
Gemeinde
Erlenbach
2 Interaktionen
Gemeinde

MEHR AUS AGGLO ZüRICH

Verkehrskontrolle auf A3
4 Interaktionen
A3 in Weiningen ZH