Meilen informiert zur Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung
Die Gemeinde Meilen hat der Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung zugestimmt und stellt die Revisionsvorlage vor.

Am 1. Oktober 2021 tritt die revidierte kommunale Bau- und Zonenordnung in Kraft. Sie ersetzt die BZO vom 12. September 1997. Mit der BZO wird auf dem Gemeindegebiet die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke geregelt, soweit diese nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht bestimmt ist.
Die behördenverbindlichen Festlegungen des kommunalen Richtplans, der im Dezember 2017 von der Gemeindeversammlung beschlossen wurde, gaben die Leitplanken vor. Im letzten Herbst wurde an der Gemeindeversammlung an vier aufeinanderfolgenden Abenden über die Revision der Bau- und Zonenordnung debattiert.
Am letzten Abend der Versammlungen, am Donnerstag, dem 17. September 2020, stimmte die Gemeindeversammlung einstimmig der Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung zu.
Der ökologische Schutz ist eines der Kernthemen der Revisionsvorlage
Die Bewahrung der ortsbaulichen Identität und Wohnqualität mit einem hohen Grünflächenanteil und die Erhaltung und Förderung von Arbeitsplätzen im Bezirkshauptort bilden zentrale Anliegen. Diesen wird mit der Revision Rechnung getragen.
Mit dem Instrument der Sonderbauvorschriften kann die Siedlungsentwicklung in den Zentrumsgebieten und den zentrumsnahen Wohnlagen gefördert und gesteuert werden. Die Steigerung der Siedlungsökologie, der Schutz ortsbildprägender Bäume und die Förderung von gut gestalteten Bauten und Freiräumen sind weitere Kernthemen dieser Revisionsvorlage, die nun in Kraft tritt.
Eingeflossen in die aktuelle Revision ist auch die Harmonisierung der Baubegriffe, wie sie gemäss Vorgabe des Kantons durch die Gemeinden in die Bau- und Zonenordnung zu übernehmen ist.
Der Bericht zur Mitwirkung wurde in die Vorlage mitaufgenommen
Bestandteile der revidierten Vorlage vom 17. September 2020 sind die Vorschriften der Bau- und Zonenordnung; der Zonenplan 1:5000; drei Quartiererhaltungszonenpläne, Bahnhofstrasse, Auf der Hürnen und Im Tobel; neun Kernzonenpläne, Burg, Dollikon, Dorfmeilen, Feldmeilen, Grüt, Seidengasse, Obermeilen, Toggwil und Untere Aebleten; und der Ergänzungsplan Baumschutz.
Daneben bilden der Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung vom 17. September 2020, die Genehmigungsverfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 14. Juni 2021, der erläuternde Bericht, sowie der Bericht zur Mitwirkung ebenso Bestandteile der Vorlage.
Die BZO hat die Pläne genehmigt
Die an den Gemeindeversammlungen im Herbst 2020 beantragten und angenommenen Änderungsanträge wurden im Nachgang durch das beauftragte Planungsbüro Suter von Känel Wild AG, Zürich, in die Vorlage eingearbeitet.
Anfangs November 2020 wurde das Genehmigungsgesuch für die bereinigte Fassung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung der kantonalen Baudirektion eingereicht. Das Genehmigungsverfahren dauerte bis in den Sommer 2021.
Mit Verfügung vom 14. Juni 2021 hat die Baudirektion die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung als rechtmässig, zweckmässig sowie angemessen beurteilt und hat die BZO mit sämtlichen Plänen ohne jeglichen Vorbehalt genehmigt.
Es kam zu einem Rekurs am letzten Tag der Rekursfrist
Das Verfahren wurde am 25. Juni 2021 mit der erforderlichen öffentlichen Auflage des Festsetzungsbeschlusses der Gemeindeversammlung sowie des Genehmigungsentscheids der Baudirektion fortgesetzt. Am letzten Tag der 30-tägigen Rekursfrist ist ein Rekurs eingegangen.
Dieser betrifft Art. 28 der BZO und verlangt, dass bei Neubauten für die Fassadenhöhe und die Baumassenziffer erhöhte Masse gelten, soweit das massgebliche Terrain nach der revidierten kantonalen Allgemeinen Bauverordnung (ABV) mehr als ein bestimmtes Mass tiefer liegt als der aktuelle, seit mehr als zehn Jahren bestehende Bodenverlauf.
Zudem verlangte der Rekurrent die aufschiebende Wirkung für die gesamte revidierte Bau- und Zonenordnung.
Das Baurekursgericht gab dem Gemeinderat recht
Mit Präsidialverfügung vom 17. September 2021 hat das zuständige Baurekursgericht dem Antrag des Gemeinderats Meilen stattgegeben. Der Gemeinderat hat nun die von der Gemeindeversammlung genehmigte, revidierte kommunale Nutzungsplanung per 1. Oktober 2021 in Kraft gesetzt.
Diverse Baugesuche und Planungen wurden seit der Festsetzung der BZO im Herbst 2020 auf die neuen Regelungen ausgerichtet, welche nun nach neuem Recht, weiterentwickelt und beurteilt werden können.