Zollikon

Parkgebührenreglement der Dufourbrücke in Zollikon wird angepasst

Gemeinde Zollikon
Gemeinde Zollikon

Goldküste,

Wie die Gemeinde Zollikon mitteilt, wird das Parkgebührenreglement der Dufourbrücke angepasst. Ab dem 1. Januar 2023 wird eine Gebührenpflicht eingeführt.

Die Gemeinde Zollikon.
Die Gemeinde Zollikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Die Grenze zwischen Zürich und Zollikon verläuft mitten durch das Viadukt Dufourstrasse. Seit die Stadt Zürich 2018 ein neues Parkregime mit Gebührenpflicht und Parkzeitbeschränkung eingeführt hat, gelten auf der Dufourbrücke zwei verschiedene Parkregimes.

Dies führt dazu, dass PWs mehrheitlich auf den gebührenfreien Zolliker Parkfeldern abgestellt werden. Eine Angleichung des Parkregimes an dasjenige der Stadt Zürich war seit langem geplant, es sollte mit der Totalrevision des Parkierungsverordnung umgesetzt werden, welche jedoch im Juni 2021 von der Gemeindeversammlung zurückgewiesen wurde.

Mit einer Anpassung der des Parkgebührenreglements sollen nun für die Dufourbrücke bessere Verhältnisse geschaffen werden und insbesondere der Anreiz für das Dauerparkieren reduziert werden. Ab 1. Januar 2023 wird eine Gebührenpflicht eingeführt.

Die Umsetzung des neuen Parkregimes bedingt auch die Anschaffung von drei neuen Parkuhren des bisher verwendeten Systems.

Gemeinderat bewilligte einen Kredit

Im Rahmen dieser Anschaffung sind auch drei im Ortskern verwendete Parkuhren altershalber zu ersetzen.

Der Gemeinderat bewilligte dafür einen Kredit von 35'000 Franken und erteilte den Lieferauftrag zu 30'000 Franken an die IEM AG, Rotkreuz. Die Gebührenerträge der 13 Parkfelder auf der Dufourbrücke werden auf jährlich rund 21'000 Franken geschätzt

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