Zollikon hält an nicht abgegrenztem Finanzausgleich fest
Wie die Gemeinde Zollikon angibt, steht für sie die Budgetgenauigkeit im Fokus. Sie hält an der aktuellen Abgrenzungspraxis beim Finanzausgleich fest.

Die Rechnungs– und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) hat an der Gemeindeversammlung im Juni angeregt, die aktuelle Abgrenzungspraxis bezüglich des Finanzausgleichs zu ändern.
Aufgrund der weiterhin gültigen Argumente und der vom Gesetzgeber verlangten Stetigkeit hat der Gemeinderat seinen Beschluss aus dem Jahr 2019 bekräftigt, den Finanzausgleich zeitlich nicht abzugrenzen.
Die Erfahrungen der Nachbargemeinden, die den Finanzausgleich abgrenzen, zeigen, dass aufgrund der schwierigen Schätzung der zukünftigen eigenen Steuerkraft sowie der zukünftigen durchschnittlichen Steuerkraft der Zürcher Gemeinden für den Finanzausgleich sehr grosse Budgetabweichungen entstehen.
Budgetgenauigkeit im Fokus des Gemeinderats
Der Gemeinderat legt jedoch einen hohen Wert auf Budgetgenauigkeit.
Er hat die möglichen höheren, nicht abgegrenzten Zahlungen in den Finanzausgleich für die jeweils kommenden zwei Jahre in seinen Zielen für das Nettovermögen (plus 40 / minus 20 Millionen Franken) berücksichtigt.