Die Gemeinde Zollikon will den Bau von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften prüfen und startet ein Pilotprojekt.
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Der Gemeindesaal in Zollikon. - Nau.ch / Kilian Marti
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Die Gemeinde Zollikon will den Bau von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften prüfen. Demnächst startet ein Pilotprojekt.

Die Liegenschaft Bergstrasse 10 wird der Gemeinde Zollikon als Pilotprojekt für die Stromproduktion mittels Photovoltaik dienen, um die Prozesse von der Planung bis zur Umsetzung einem Realitätstest zu unterziehen. Danach sollen mit der Rietstrasse 38, der Rotfluhstrasse 96 und dem Schulhaus Oescher B weitere Liegenschaften folgen, auf deren Dächer Photovoltaikanlagen installiert werden.

Auch das Dach des Gemeindehauses wurde erst kürzlich so renoviert, dass mittels Solarzellen Lichtenergie in elektrische Energie umgewandelt werden kann.

Informations- und Ideenaustausch

Insgesamt wurden neun Gemeinde- und 13 Schulliegenschaften identifiziert, für die das Erstellen einer Machbarkeitsstudie sich lohnt. Es ist dies das Resultat eines breit geführten Informations- und Ideenaustausches, zum dem die Gemeinde im Frühjahr einlud.

Angeregt durch Dominique Bühler, Jean-Marc von Gunten und Jürgen Schütt vom Forum 5W trafen sich Gemeinde- und Parteienvertreter im Gemeindesaal, um das Thema Solaranlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften, wo sinnvoll, aufzugleisen.

«Beim wichtigsten Grundsatz war man sich rasch einig»; sagt der zuständige Liegenschaftenvorsteher Bernhard Ecklin. «Umweltschonende Stromgewinnung ist einerseits eine gute Sache. Andererseits kann das Thema nicht über einen Kamm geschert werden, sondern es sind Kriterien nötig, anhand derer die Sinnhaftigkeit solcher Anlagen im konkreten Fall bestimmt werden kann».

Fragen zum Denkmalschutz

Zu diesem Zweck waren von der Liegenschaftenabteilung im Vorfeld die technischen Möglichkeiten von Stromproduktion mittels Photovoltaik, die Aufstellmöglichkeiten von Solaranlagen ebenso wie die Standortmöglichkeiten geprüft worden. Über die Unterschiede zwischen netzgekoppelten Photovoltaikanlagen und sogenannte Inselanlagen wurde intensiv diskutiert, ebenso wie über die Annahmen zur Lebensdauer der Bauteile.

Wichtige Kriterien, die zu beachten sein würden, waren Fragen zum Denkmalschutz, ob das Gebäude in der Kernzone stehe, ob eine Solaranlage passend zur architektonischen Gestaltung und Einordnung sein würde, ob das Dach in den nächsten 25 Jahren saniert werden müsse, ob weitgehende Schattenfreiheit gegeben seien und ob der Dachaufbau aus Statiksicht geeignet sei.

Der wirtschaftliche Betrieb

«Und last but not least musste auch diskutiert werden, wie es um den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen steht», wie Bernhard Ecklin erklärt. «Der Gemeinderat freut sich, dieses breit abgestützte Vorgehen bei einem wichtigen Thema mit den Parteien gehen zu können.»

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