Küsnacht zeigt sich enttäuscht über den Entschluss von Erlenbach, per 1. Oktober 2024 die über 90-jährige Kooperation im Seerettungsdienst zu beenden.
Die Seepromenade in Küsnacht am Zürichsee.
Die Seepromenade in Küsnacht am Zürichsee. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Küsnacht berichtet, hat der Gemeinderat Erlenbach mitgeteilt, dass er den Seerettungsvertrag mit der Gemeinde Küsnacht gekündigt hat und diesen Dienst ab dem 1. Oktober 2024 vom Seerettungsdienst-Verbund der Gemeinden Horgen, Oberrieden, Thalwil und Herrliberg durchführen lässt. Die Gemeinde Küsnacht bedauert diesen Entscheid. Die vertragliche Zusammenarbeit bestand seit dem Jahr 1944.

Der jährliche Kostenanteil für die vielseitigen Dienstleistungen des Seerettungsdienstes Küsnacht-Erlenbach betrug für die Gemeinde Erlenbach im Durchschnitt über die letzten fünf Jahre rund 80'000 Franken. Der Kostenteiler bemass sich nach der Länge der Seelinie von einem Drittel für Erlenbach und zwei Dritteln für Küsnacht.

Diese Verteilung entsprach auch der Verteilung der Rettungseinsätze. Obwohl das Mitspracherecht im Vertrag von 1944 nicht explizit geregelt war, pflegten die zuständigen Vorsteher bis vor Kurzem stets einen guten informellen Austausch zum Thema Seerettung.

Sanierungspläne und Kostenbeteiligung

Anlässlich einer Sitzung Anfang 2021 besprachen die Parteien die vorgesehene Sanierung und die Kostenbeteiligung. Zu diesem Zeitpunkt wurde von Kosten von rund 1,8 Millionen Franken ausgegangen. Der damalige Sicherheitsvorsteher und heutige Gemeindepräsident von Erlenbach teilte mit, dass sich die Gemeinde Erlenbach mit einem Drittel der Kosten an der Sanierung beteiligen werde.

Ebenfalls auf Wunsch von Erlenbach sollte der Betrag nicht sofort bezahlt werden, sondern mittels jährlicher Tranche während 20 Jahren abgeschrieben werden. Auf die Mitwirkung in einer Steuerungs- oder Projektgruppe verzichtete der damalige Sicherheitsvorsteher bewusst. Gestützt auf diese Zusage löste die Gemeinde Küsnacht das Vorprojekt für die Sanierung aus.

Küsnacht überarbeitete Kostenmodell

Infolge der Kündigung des Vertrages durch Erlenbach im Sommer 2023, welche mit der Aufforderung zur Unterbreitung eines neuen Angebots verbunden war, überarbeitete die Gemeinde Küsnacht die Kostenzusammenstellung und den Kostenteiler. Die neue Offerte richtete sich zudem nicht mehr nach der Länge der Seelinie, sondern nach der Anzahl Einwohnenden, was bedeutet, dass Erlenbach künftig nur ein Viertel statt eins Drittels der Kosten bezahlt hätte.

Unter dem Strich hätte die Gemeinde Erlenbach für die Betriebskosten und die Amortisation der Sanierung weiterhin jährlich knapp 80'000 Franken bezahlt (50'000 Franken Betriebskosten, 28’000 Franken Amortisation), also nicht mehr, sondern eher noch etwas weniger als heute.

Dabei wäre auch ein institutionalisiertes Mitspracherecht vorgesehen gewesen. Der Forderung der Gemeinde Erlenbach nach einer weiteren deutlichen Reduktion der jährlichen Kosten hätte aus Sicht von Küsnacht weder einer fairen Kostenbeteiligung noch der schriftlichen Zusicherung von 2021 entsprochen, zumal mit dem vorgeschlagenen Betrag die Beteiligung an der Sanierung gar nicht abgedeckt gewesen wäre.

Bereit für weitere Zusammenarbeit

Der Gemeinderat Küsnacht ist überzeugt, dass der Seerettungsdienst Küsnacht-Erlenbach mit seinen Dienstleistungen der Sicherheit aller Nutzenden des Zürichsees dient. Deshalb ist der Gemeinderat Küsnacht auch weiter bereit für die Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Seerettungsdienst mit Erlenbach.

Die Gemeinde Küsnacht ist bei verschiedensten Gemeindeaufgaben seit Jahrzehnten eng verbunden mit Erlenbach, so auch bei der Freiwilligenorganisation Seerettung. Auf Basis dieser Verbundenheit wird die Gemeinde Küsnacht Einwohnerinnen und Einwohner von Erlenbach auch zukünftig bei der Mitarbeit im Seerettungsdienst willkommen heissen.

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