Zumikon: Institutionelle Loslösung von der Gustav Zollinger Stiftung

Gemeinde Zumikon
Gemeinde Zumikon

Goldküste,

Der Gemeinderat von Zumikon beabsichtigt, den Vertrag zwischen der Gustav Zollinger Stiftung, der Gemeinde Maur und der Gemeinde Zumikon aufzukündigen.

Elisabeth Kopp
Das Gemeindehaus in Zumikon. - Nau.ch / Kilian Marti

Die Gustav Zollinger Stiftung (GZS) wurde im Jahr 1973, nach einer Landschenkung durch den Stifter, Herr Gustav Zollinger, gegründet und im Handelsregister eingetragen. Im Juli 1979 schlossen die Gemeinden Maur und Zumikon mit der GZS einen Vertrag über den Bau und Betrieb eines Alters- und Pflegeheims (heute: Pflegezentrum Forch) ab. Darin verpflichtet sich die GZS, auf ihrem Grundstück ein APH zu erstellen, zu betreiben und den Gemeinden Maur und Zumikon im Rahmen ihrer Optionsrechte Heimplätze zur Verfügung zu halten.

Durch den Vertrag wurden die Gemeinden Maur und Zumikon zu Mitträgerinnen, weshalb bis heute häufig von Trägergemeinden gesprochen wird.

Heute ist die GZS Anbieterin in vier Bereichen:

- Pflegezentrum Forch (Pflege-/Betreuungsplätze, inkl. Dementenabteilung)

- Spitex Pfannenstiel (ambulante Pflegedienstleistungen)

- Residenz Forch (Angebot Seniorenwohnungen)

- Cura Mia (Seniorenbetreuung zu Hause)

Für die beiden erstgenannten Angebote arbeitet die Gemeinde Zumikon direkt mit der GZS zusammen. Die Zusammenarbeit ist seit Jahren in Leistungsvereinbarungen geregelt.

Die Residenz Forch wurde durch die GZS auf eigene Kosten erstellt und wird auch selber bewirtschaftet. Bei Cura Mia handelt es sich um ein ganz neues Angebot, gegründet im Jahr 2020.

Seit 2011 sind das neue Pflegegesetz sowie die zugehörigen Verordnungen in Kraft. Mit dem damit verbundenen Systemwechsel hat sich die Pflegefinanzierung im Kanton Zürich grundlegend geändert.

U. a. wurde damit der Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung vollzogen, d. h. die Gemeinden sollen nicht mehr die Heime finanzieren, sondern die Bewohnenden entsprechend ihrer Pflegebedürftigkeit finanziell unterstützen. Umgesetzt wurde mit dem neuen Pflegegesetz auch eine finanzielle Entlastung der Krankenversicherer, hauptsächlich zulasten der Öffentlichen Hand. Dadurch sind die Kosten für die Gemeinden in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen.

Seit dem eingangs erwähnten Vertragsabschluss im Jahr 1979 hatten die beiden Gemeinden ein Recht auf Einsitz im Stiftungsrat der GZS. Mindestens ein Sitz pro Gemeinde wurde jeweils durch ein Mitglied des Gemeinderats besetzt. Dadurch konnte der direkte Wissenstransfer aber auch eine unmittelbare Einflussnahme auf die Geschicke der Stiftung wahrgenommen werden. Aus dieser Tatsache ergaben sich aber auch hin und wieder Interessenskonflikte, wenn die Interessen der Stiftung und der Gemeinden nicht zwingend deckungsgleich waren.

Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung

Mit der Kündigung des Vertrags aus dem Jahr 1979 und dem damit verbundenen Austrit aus dem Stiftungsrat soll eine klarere und transparentere Trennung der Rollen von Anbieter und Leistungsbesteller ermöglicht werden. Dem Stiftungsrat wird es ermöglicht, sich mit ausgewiesenen Fachleuten statt mit politisch ernannten Gemeindevertretern zu bestücken. Mit dieser Trennung wird auch dem immer komplexer werdenden Markt und der zunehmen Regulierungsdichte Rechnung getragen.

Zudem wird damit der konsequent zu verfolgende Ansatz des Wechsels von der Objekt- zur Subjektfinanzierung vollzogen, was auch der kantonalen Gesetzgebung (Pflegegesetz) entspricht. Die Gemeinde kann sich auf ihre Rolle als Leistungsbestellerin konzentrieren.

Mit der Vertragskündigung wird u. a. die Absicht verfolgt, dass die Stiftung auf Dauer selbständig und unabhängig von der Trägergemeinde, mit eigenem Handlungsspielraum und Autonomie funktionieren kann – ohne ‹Gemeinde-Korsett›. Dadurch entsteht für die Stiftung automatisch auch mehr unternehmerische Selbständigkeit, um sich langfristig erfolgreich im Markt zu behaupten.

Der Gemeinderat möchte den Fortbestand der GZS also keineswegs gefährden, sondern im Gegeneil langfristig sichern. In Absprache mit der Gemeinde Maur, wird demnächst festgelegt, wie mit den in der Vergangenheit geleisteten Investitionen umgegangen werden soll.

Ausgangslage für erfolgreiche Zukunft ist optimal

Die Stiftung steht nach dem Abschluss der grossen Sanierung in den Jahren 2014/15 grundsätzlich auf finanziell gesunden Beinen. Die Ausgangslage für eine weitere erfolgreiche Zukunft ist optimal. Die GZS hat jetzt die Möglichkeit, sich für den in 30 bis 40 Jahren anstehenden nächsten Sanierungszyklus aufzustellen und auch finanztechnisch zu organisieren.

Im Kanton Zürich besteht für alle Personen Wahlfreiheit bei der Wahl einer Pflegeeinrichtung. Die Zumiker Senioren werden also in jedem Fall weiterhin die Möglichkeit haben, das Pflegezentrum Forch bewohnen zu können.

Zudem wird der Gemeinderat die Zusammenarbeit auch in Zukunft weiterhin mit einer Leistungsvereinbarung sichern. Auch mit der Spitex Pfannenstiel ist die zukünftige Zusammenarbeit für die nächsten Jahre gesichert; die entsprechende Leistungsvereinbarung wurde erst kürzlich erneuert.

In den kommenden Wochen und Monaten werden gemeinsam mit dem Stiftungsrat und der Gemeinde Maur die Details zur Vertragskündigung geklärt. Anschliessend wird der Gemeinderat den Zumiker Stimmberechtigten ein Geschäft zur Kündigung des Vertrags von 1979 vorlegen.

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