Zürich Marathon führt zu temporärem Fahrverbot in Zollikon
Wie die Gemeinde Zollikon angibt, gilt am 21. April 2024 von 7 bis 14 Uhr ein Fahrverbot auf der Seestrasse aufgrund des Internationalen Zürich Marathons 2024.
Anlässlich des 21. Internationalen Zürich Marathons am Sonntag, dem 21. April 2024, von 7 bis etwa 14 Uhr, gilt ein allgemeines Fahrverbot auf der Seestrasse im Abschnitt zwischen der Stadtgrenze Zürich/Zollikon und der Verzweigung mit der Bergstrasse in Meilen.
Ausnahmen gemäss der Anweisungen der Ordnungsorgane sind Notzufahrten, erforderliche Fahrten im Zusammenhang mit der Veranstaltung sowie Fahrten im Zusammenhang mit den Zürichsee Fähren in Meilen (nur zwischen der Bergstrasse und der Fähranlage).
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Artikel 27 Absatz eins des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt, auf dessen Artikel 90 bestraft.
Einreichung des Begehrens innerhalb von 30 Tagen
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung (Stand vom 12. April 2024) an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden.
Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.
Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Gedrängtes Bauprogramm.