Auf drei Strassen in Weggis gilt Tempo 30
Wie die Gemeinde Weggis angibt, werden die Luzernerstrasse, die Kreuz- und die Hertensteinstrasse zu Tempo-30-Zonen umgebaut.
Die Gemeinde Weggis führt mit drei Teilprojekten auf der Luzernerstrasse, auf der Kreuzstrasse und auf der Hertensteinstrasse Tempo-30-Zonen ein.
Dies aufgrund verschiedener, teils jahrelanger Forderungen verschiedener Einzelpersonen und Gruppierungen.
Fünf Fussgängerstreifen werden beibehalten
Nun gilt es, die entsprechend der eidgenössischen Verordnung über die Tempo-30-Zonen erforderlichen Massnahmen umzusetzen: Die Eingänge in die verkehrsberuhigte Zone müssen markant wahrgenommen werden.
Dazu werden alle Eingänge signalisiert und markiert. Ebenfalls werden Hinweismarkierungen betreffend Rechtsvortritt angebracht.
Auf das Beibehalten von Fussgängerstreifen wird mit fünf Ausnahmen verzichtet.
Die Ausnahmen betreffen die Fussgängerstreifen beim Tennisplatz/Werkhof, bei der Verzweigung Kreuz-/Luzernerstrasse, beim Neubüel/Coop, bei der Steinacheristrasse und bei der Post.
Problemloses Queren innerhalb der grossen Zeitlücken zwischen den Fahrzeugen
Bei der Dorfplatzkreuzung bleibt die Möglichkeit einer flächigen Querung des gesamten Strassenbereichs bestehen.
Dies aufgrund der bewährten Situation seit des hier eingeführten Tempo 30-Regimes sowie der im vergangenen Jahr erneut durchgeführten Messungen.
Diese haben ergeben, dass es problemlos möglich ist, die Strassen im Dorfzentrum innerhalb der Zeitlücken zwischen den vorbeifahrenden Fahrzeugen zu überqueren.
Der Gemeinderat ist zusammen mit der BFU auch überzeugt, dass beim Vorhandensein eines Fussgängerstreifens eher gefährlichere Situationen (zum Beispiel Querung hinter stehendem Bus) und grosse Umwege entstehen, weil das Gesetz die Benutzungspflicht von Fussgängerstreifen fordert.
Mittelfristig: Begegnungszone bei der Dorfplatzkreuzung
Denn: Zufussgehende müssen Fussgängerstreifen benützen, wenn diese weniger als 50 Meter entfernt sind.
Im Bereich der Dorfplatzkreuzung sieht der Gemeinderat mittelfristig allenfalls die Schaffung einer Begegnungszone (Tempo 20) vor.
Diese muss jedoch im Einklang mit einer allfällig neuen Dorfplatzgestaltung sowie insbesondere auch mit der definitiven barrierefreien Umsetzung der Bushaltestelle realisiert werden.
Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung danken der Bevölkerung und zahlen auf die Akzeptanz bei der Umsetzung der geplanten Tempo-30-Zonen, wie sie landauf und landab immer häufiger und dadurch auch selbstverständlicher werden.