Beschwerde verzögert die Ortsplanungsrevision in Vitznau
Wie die Gemeinde Vitznau berichtet, kann die am 28. Februar 2023 genehmigte Ortsplanungsrevision wegen einer hängigen Beschwerde nicht in Kraft treten.
Wie bereits früher orientiert, hat der Luzerner Regierungsrat die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Vitznau am 28. Februar 2023 genehmigt.
Innert der Beschwerdefrist wurde gegen den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht erhoben.
Diese betrifft insbesondere das Rückzonungsgebiet Schwanden.
Bis zum Entscheid des Kantonsgerichts, ob von der Beschwerde auch weitere Teile der Nutzungsplanungsrevision betroffen sind, kann die Ortsplanungsrevision nicht in Rechtskraft erwachsen.
Weiterzug des Entscheids bis vor das Bundesgericht ist offen
Das Kantonsgericht hat die Rechtskraft festzulegen. Die Gemeinde wird Baugesuche bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin nach altem sowie nach neuer Nutzungsplanung prüfen müssen.
Das Kantonsgericht macht leider keine verbindlichen Aussagen, bis wann mit einem Entscheid zu rechnen ist.
Auch der anschliessende Weiterzug des Entscheids bis vor Bundesgericht ist offen.
Der Gemeinderat ergreift alle rechtlich möglichen Mittel, um eine Beschleunigung des Verfahrens herbeizurufen.