In Untervaz ermöglicht die Anpassung der Steuerfaktoren 2023
Wie die Gemeinde Untervaz schreibt, werden provisorische Steuern 2023 im Januar 2024 in Rechnung gestellt. Eine Anpassung der Steuerfaktoren ist möglich.
Im Januar 2024 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2023 in Rechnung gestellt.
Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2022.
Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2023 gegenüber der Steuerperiode 2022 stark verändert, kann beim Steueramt Untervaz eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2023 beantragt werden.
Gesuche nur per E-Mail oder Brief möglich
Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2023 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2023 mitzuteilen.
Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.