Wie die Gemeinde Untervaz informiert, müssen Zuzüge, Wegzüge, Wohnungswechsel und Änderungen der Arbeitsverhältnisse innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.
Das Gemeindehaus in Untervaz.
Das Gemeindehaus in Untervaz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wer in der Gemeinde Untervaz Wohnsitz nimmt, hat sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug anzumelden und die Ausweisschriften abzugeben.

Auch Gemeindebürger und Minderjährige, die Heimatscheine besitzen, haben diese zu deponieren.

Bei der Anmeldung sind Heimatschein oder Heimatausweis, Familienbüchlein, Krankenkassennachweis und bei Ausländern der Ausländerausweis und der Pass vorzuweisen.

Abmeldung bei Wegzug aus Untervaz erforderlich

Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden.

Wer von Untervaz wegzieht, hat sich vor seiner Abreise abzumelden und die deponierten Ausweispapiere gegen Erstattung des Schriftenempfangsscheines abzuholen.

Die An- und Abmeldung sowie den Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde kann ebenfalls online vorgenommen werden.

Pflicht zur Meldung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitgeber von ausländischen Arbeitnehmern sind gebeten, Zuzüge und Wegzüge innert 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden.

Ausserdem sind die Beendigung oder der Wechsel eines Arbeitsverhältnisses dringend mitzuteilen.

Wohnungs- und Hauseigentümer haben jeden Ein- und Auszug von Mietern dem Einwohneramt anzuzeigen.

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