Maienfeld fordert zum Baumrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Maienfeld mitteilt, werde Anstösser aufgefordert, ihre Bäume entsprechend der Strassenverordnung des Kantons Graubünden zurückzuscchneiden.
Gestützt auf Artikel 21 der Strassenverordnung des Kantons Graubünden, haben Hochstämme wie Waldbäume und Nussbäume sechs Meter Abstände vom Rand der Verkehrsfläche aufzuweisen.
Bei übrigen Obstbäumen beträgt der Abstand vier Meter. Zwergbäume, Zier und Beerensträucher sowie Reben müssen ein Meter Abstand haben.
Die Fahrbahn ist auf eine Höhe von fünf Metern von überhängenden Ästen freizuhalten. Gehwege auf eine Höhe von 3,50 Metern.
Bei Nichtbeachtung wird auf Kosten der Grundeigentümer zurückgeschnitten
Einfriedungen auf Strassengebiet dürfen nicht höher als 90 Zentimeter sein und müssen einen Abstand von 60 Zentimetern ab öffentlicher Verkehrsfläche einhalten.
Bepflanzungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden, sind ungeachtet der gesetzlichen Grenzabstände untersagt.
Die Bevölkerung wird ersucht, Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Gehwegen vorschriftsgemäss zurückzuschneiden, sodass Strassen- und Gehwegbenützer sowie die Strassenbeleuchtungen nicht beeinträchtigt werden.
Noch in die Strasse ragende Äste und Sträucher werden auf Kosten der Grundeigentümer durch den ZVF zurückgeschnitten.