Parkverbot in Landquart während der Wintermonate
In der Gemeinde Landquart gilt ein Parkverbot auf öffentlichen Strassen und Wegen vom 1. Dezember 2024 bis 31. März 2025 zwischen 00.15 Uhr und 7 Uhr.
Wie die Gemeinde Landquart berichtet, ist das Stehenlassen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Wegen im Gemeindegebiet von Landquart in der Zeit vom 1. Dezember 2024 bis 31. März 2025 zwischen 00.15 Uhr und 7 Uhr verboten. Ausgenommen sind Plätze, die abseits der Strassenfahrbahn liegen.
Dieses Verbot gilt auch für Quartierstrassen, in denen die Schneeräumung durch die Gemeinde erfolgt. Stehengelassene Fahrzeuge werden auf Kosten der Fahrzeughalter oder -führer entfernt. Die Fehlbaren werden überdies bestraft.
Für allfällige Schäden an den stehengelassenen Fahrzeugen übernimmt die Gemeinde keine Haftung. Diese Aufforderung ergeht im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Winterdienstes.