Trimmis: Das Parkieren auf öffentlichem Grund ist verboten
Wie die Gemeinde Trimmis berichtet, kann auf den öffentlichen Parkplätzen gegen Entrichtung einer Bewilligungsgebühr eine Dauerparkplatz gemietet werden.
Das Parkieren und Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund in Trimmis ist nach den geltenden Bestimmungen ohne Bewilligung der Gemeinde nicht gestattet. Einwohner haben die Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden, auf den öffentlichen Parkplätzen "Montalinstrass, Isaschmelzi und Cholplatz" einen Dauerparkplatz gegen Entrichtung einer Bewilligungsgebühr zu mieten.
Das Abstellen eines nicht eingelösten Fahrzeuges (ohne Kontrollschild) auf öffentlichem Grund ist nicht zulässig. Die Bewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz, sondern berechtigt den Besitzer der Dauerparkkarte, sein Fahrzeug im Rahmen der geltenden Vorschriften auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen. Dies ohne Haftung der Gemeinde für Beschädigung oder Diebstahl.