Wie die Gemeinde Madiswil mitteilt, ist die Entrichtung der Hundesteuer 2023 im August fällig. Sämtliche Änderungen sind von den Hundehaltern zu melden.
Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa
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Aufgrund des kantonalen Gesetzes über die Hundetaxe ist für jeden mindestens sechs Monate alten Hund (Stichtag ist der 1. August) eine jährliche Abgabe zu entrichten.

Die Taxen betragen gemäss Gebührenverordnung der Gemeinde Madiswil jährlich 100 Franken pro Tier und ab vier Hunden pauschal 300 Franken.

Die Gemeinde bittet die Hundehalter, beim Tierarzt zu prüfen, ob eine Tollwut-Schutzimpfung für den Hund nötig ist oder nicht.

Für weitere Auskünfte steht die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.

Registrierung von Hunden

Die Verantwortung für die Kennzeichnung und Registrierung liegt bei den Hundehaltern.

Adressänderungen (Zuzug oder Wegzug) sind der Identitas AG in Bern (Amicus) durch die Hundehalter zu melden.

Die Hundetaxe für das Jahr 2023 wird wiederum mit Rechnung eingezogen. Wer keinen Hund mehr besitzt, wird gebeten, dies mitzuteilen.

Wer keine Rechnung für seinen Hund erhalten hat, ist verpflichtet, den Hund bei der Gemeindeschreiberei Madiswil anzumelden.

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