Roggwil erinnert an fällige Hundetaxe

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Langenthal,

Wie die Gemeinde Roggwil mitteilt, wird für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund, der älter als sechs Monate ist, eine Hundesteuer von 75 Franken fällig.

Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa

Die Einwohnergemeinde Roggwil erhebt für jeden Hund, der am 1. August 2022 in der Gemeinde gehalten wird und älter als sechs Monate ist, eine Hundetaxe. Diese beträgt 75 Franken pro Tier und Kalenderjahr. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die IB Langenthal zusammen mit der Gebührenrechnung für das dritte Quartal 2022. Weitere Informationen und nützliche Links sind auf der Webseite der Gemeinde Roggwil zu finden.

Für die korrekte Rechnungsstellung sind Änderungen zu melden, wie die Neuanschaffung, Weitergabe oder Tod eines Hundes mit Angabe seiner Chip-Nummer. Die Meldung ist bis am 30. September 2022 an den Fachbereich Finanzen telefonisch oder per E-Mail zu erfolgen.

Der Werkhof der Einwohnergemeinde Roggwil ist mit einem Chip-Lesegerät ausgerüstet und hat Zugriff auf die Datenbanken Amicus (Hunde) und Anis (Katzen und andere gechippten Tiere).

Falls ein herrenloses oder totes Tier gefunden wird, ist sich während der Öffnungszeiten an die Mitarbeiter des Werkhofs Roggwil (hinter dem Gemeindehaus) zu wenden und ausserhalb der Öffnungszeiten an einen Tierarzt oder die Polizei.

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