Lützelflüh

Lützelflüh: Gemeindeversammlung stimmt Einzonung zu

Nau.ch Lokal
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Oberemmental,

Wie die Gemeinde Lützelflüh angibt, wurde an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2023 der Einzonung des Gebiets an der Emmentalstrasse zugestimmt.

Die Gemeindeverwaltung Lützelflüh am Kirchplatz 1.
Die Gemeindeverwaltung Lützelflüh am Kirchplatz 1. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Gemeinderat ist seit Jahren bemüht, zusätzliche Gewerbegebiete für bestehende und neue Betriebe zu schaffen.

Deshalb wurde bereits im Jahr 2016 ein Gebiet an der Emmentalstrasse im regionalen Richtplan «RGSK» als Arbeitsgebiet von regionaler Bedeutung vorgemerkt.

Das Gebiet erfüllt alle Anforderungen, wie zum Beispiel eine gute Anbindung an die Kantonsstrasse und den öffentlichen Verkehr.

Im Jahr 2021 wurde das Gebiet deshalb auch als Entwicklungsgebiet «Arbeiten» von regionaler Bedeutung festgesetzt.

Grosser Widerstand gegen die Einzonung

Nicht nur für die Gemeinde und die Region ist dieses Gebiet von zentraler Bedeutung.

Auch für die Wüthrich AG, welche seit vielen Jahren angrenzend an dieses Gebiet einen mittelgrossen Betrieb führt und expandieren will, ist diese Einzonung sehr wichtig.

Gegen die Einzonung hat sich jedoch Widerstand, insbesondere von Anwohnern der neuen Überbauung im «Obstgarten», formiert.

Ihre Argumente hatten es jedoch an der Versammlung schwer, auch wenn sie den Antrag stellten, das Gebiet für die Wüthrich AG einzuzonen, nicht aber das restliche Gebiet.

Argumente des Gemeinderates und der Wüthrich AG fanden Zustimmung

Grosse Zustimmung fanden jedoch die Argumente des Gemeinderates und jene des Geschäftsführers der Wüthrich AG, Dominic Wüthrich, welcher auf die Wichtigkeit dieser Einzonung hinwiesen.

Mit grosser Mehrheit wurde schlussendlich an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2023 in der Schlussabstimmung dem Antrag des Gemeinderates zugestimmt.

Genehmigungsentscheid erfolgt voraussichtlich 2024

Da der Gemeinderat nach der ersten öffentlichen Auflage noch Änderungen im Baureglement vorgenommen hat (Reduktion Höhe und Mindestdichte), müssen die Akten noch einmal öffentlich aufgelegt werden.

Anschliessend erfolgt die Genehmigungseingabe beim Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Dieses kantonale Amt entscheidet dann auch als erste Instanz über die noch offenen Einsprachen.

Der Genehmigungsentscheid wird der Gemeinde und den Einsprechenden eröffnet. Die Gemeinde geht davon aus, dass dies im Sommer 2024 erfolgen wird.

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