Brislach ruft Strassenanstösser zum Pflanzenrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Brislach informiert, werden Grundeigentümer gebeten, Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden.
Die Gemeinde Brislach bittet die Hauseigentümer beziehungsweise die Hauswarte, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Strassen und Fusswege bis auf die Strassenlinie beziehungsweise die Eigentumsgrenze zurückzuschneiden.
Bei Strasseneinmündungen ist der Wuchs so niedrig zu halten, dass eine gute Übersicht gewährleistet bleibt.
Pflanzungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Insbesondere dürfen sie die öffentliche Beleuchtung, die Sicht auf Strassensignale, Strassentafeln und Hausnummern nicht beeinträchtigen.
Ausführung der Arbeiten
Gemäss Strassenreglement der Gemeinde Brislach dürfen Bäume und Sträucher nur dann in das Gemeindestrassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn und Parkfelder um mindestens 4,50 Meter und das Trottoir um mindestens 2,50 Meter überragen.
Insbesondere dürfen sie die Übersicht nicht behindern. Einfriedungen an Strassenkreuzungen müssen nicht nur zurückgeschnitten, sondern auch niedrig gehalten werden.
Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit bittet die Gemeinde die Bewohner, diese Arbeiten wenn nötig auszuführen und in regelmässigen Abständen die Situation neu zu beurteilen.