Büsserach: Zivilstandsbestätigung nur durch Zivilstandesamt
Wie die Gemeinde Büsserach berichtet, führt die Einwohnerkontrolle keine Zivilstandsbestätigungen durch. Das Zivilstandesamt ist dafür zuständig.
Die Gemeinde Büsserach möchte die Bevölkerung darüber in Kenntnis setzen, dass. wer von Pensionskassen aufgefordert wird, seinen Zivilstand bestätigen zu lassen, muss sich beim Zivilstandsamt seines Heimatortes melden.
Büsserach als die Wohnsitzgemeinde kann nur den Wohnsitz bestätigen. Für die Führung des Zivilstandes ist das Zivilstandesamt zuständig.
Das offizielle Dokument für die Zivilstandsbestätigung nennt man «Personenstandsausweis».