Hundegebühr in Brislach bleibt für 2023 unverändert
Wie die Gemeinde Brislach berichtet, wurde beschlossen, die Hundegebühr für das Jahr 2023 auf 120 Franken pro Jahr zu belassen.
Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022 hat im Rahmen des Budgets 2023 die Hundegebühr in der Höhe von 120 Franken pro Jahr beschlossen (Gebührenhöhe bleibt unverändert).
Hundehalter, die ihren Hund im Jahr 2022 oder in einem vorangehenden Jahr angemeldet haben, müssen auf der Gemeindeverwaltung nicht mehr vorsprechen.
Sie erhalten zur Begleichung der Hundegebühr 2023 eine Rechnung. Hundehalter, die im kommenden Jahr erstmals einen Hund halten, müssen diesen bei der Gemeindeverwaltung anmelden.
Es ist auch möglich, den Hund via Online-Schalter auf der Webseite oder Gemeinde-App anzumelden.
Meldung soll bis 31. Januar 2023 erfolgen
Die Hundegebühr (pro rata) kann direkt am Schalter oder mit Rechnung beglichen werden.
Ist der Hund im Verlauf des Jahres 2022 verstorben oder ist er in einem neuen Zuhause, ist dies der Gemeindeverwaltung bis spätestens 31. Januar 2023, telefonisch oder via Online-Schalter auf der Webseite oder via App zu melden, damit für das Jahr 2023 keine Gebührenrechnung verschickt wird.
Pflicht zur Mikrochip-Kennzeichnung
Mit dem Hundegesetz besteht die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip.
Die Mikrochip-Nummer ist bei der Gemeindeverwaltung bei der Anmeldung des Hundes bekannt zu geben.
Zur Anmeldung benötigt die Gemeinde neben dem Tierpass den Haftplichtversicherungsnachweis (Kopie der Police).