Stadt Laufen regelt Verkehr für Christchindli-Märt

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Laufental,

Laufen schränkt den Verkehr während des Christchindli-Märts ein. Die Fahrverbote betreffen Hauptstrasse, Amthausgasse und Untertor vom 6. bis 8. Dezember 2024.

Die Sankt Katharinenkirche und Stadttor (Untertor) in Laufen.
Die Sankt Katharinenkirche und Stadttor (Untertor) in Laufen. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Stadt Laufen berichtet, kommt es wegen des Christchindli-Märts zu mehreren Verkehrseinschränkungen.

Am Freitag, 6. Dezember 2024, gilt ab 16 Uhr ein Park- und Fahrverbot in der Hauptstrasse sowie eine Sperrung der Einfahrt Untertor. Am Samstag, 7. Dezember 2024, ist von 12 bis 21 Uhr ein generelles Fahrverbot in der Amthausgasse und Hauptstrasse in Kraft, ebenso am Sonntag, 8. Dezember 2024, von 11 bis 20 Uhr.

Deswegen wird empfohlen, rechtzeitig an notwendige Zu- und Auslieferungen zu denken. Fahrzeuge, die in der Viehmarktgasse abgestellt sind, können jederzeit durch das Obertor hinausfahren, jedoch ist die Zufahrt in die Viehmarktgasse während der genannten Zeiten nicht möglich.

Am Montag, 10. Dezember 2024, werden die Marktstände abgebaut. Nach Abschluss der Arbeiten kann die Hauptstrasse sukzessive wieder genutzt werden. Die Viehmarktgasse bleibt über die Wassertorgasse durchgehend erreichbar.

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