Boniswil bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Wie die Gemeinde Boniswil informiert, werden die Grundstückseigentümer aufgefordert, Bäume und Sträucher entlang der Strassen zurückzuschneiden.
Zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie zur Erleichterung der Strassenreinigung mit der Wischmaschine und der Kehrichtabfuhr werden die Grundstückeigentümer aufgefordert, ihre Bäume und Sträucher der Strasse entlang so aufzuasten, dass die Zweige bis mindestens 4,5 Meter Höhe über Fahrbahnrand nicht in das Strassengebiet hineinragen.
Über Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter Abstand, gemessen ab Strassenmark, zurückzuschneiden. Den Boden bedeckende Pflanzen dürfen nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen hinauswuchern. Strassenbeleuchtungen und die Sicht auf Verkehrssignale dürfen durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.