In Seon besteht Drittmeldepflicht
Wie die Gemeinde Seon mitteilt, besteht innerhalb von 14 Tagen eine Meldepflicht der Mieter und Logisnehmer.
Mit der Drittmeldepflicht kann die Bevölkerung Ein- und Auszüge der Mieter sowie Logisnehmer online an die Gemeinde melden.
Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher die zu vermietende Liegenschaft steht.
Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- respektive Auszuges.
Angeschlossen sind die Gemeinden der Kantone Aargau, Luzern, Schaffhausen, Zug und Zürich.