Wie die Gemeinde Seengen berichtet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen und Wegen gebeten, bis 30. September 2024 Bepflanzungen zurückzuschneiden.
Einfahrtsstrasse von Seengen Richtung Egliswil.
Einfahrtsstrasse von Seengen Richtung Egliswil. - Nau.ch / jpix.ch
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Unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen werden die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen aufgefordert, überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.

Die lichte Höhe muss über Strassengebiet mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 Meter, gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter Abstand, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden.

Rückschnitt bis 30. September 2024

An Strassenkurven und Kreuzungen sind sichtbehindernde Bäume und Sträucher zu beseitigen, damit die Sichtzonen eingehalten sind. Strassenbeleuchtungen, Strassentafeln und Verkehrssignale müssen freigelegt werden.

Das Zurück- und Aufschneiden hat bis spätestens 30. September 2024 zu erfolgen. Bei unbenütztem Fristablauf kann der Gemeinderat das Zurückschneiden auf Kosten des Grundeigentümers veranlassen

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