Seengen

Seengen: Vermieter sollen ein-, um- und wegziehende Personen melden

Gemeinde Seengen
Gemeinde Seengen

Lenzburg,

Wie die Gemeinde Seengen mitteilt, sind die Vermieter verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Die Verwaltung der Gemeinde Seengen.
Die Verwaltung der Gemeinde Seengen. - Nau.ch / jpix.ch

Die Einwohnerkontrolle macht darauf aufmerksam, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgenden Monaten oder drei Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, gemäss § 10 Abschnitt 1 Register- und Meldegesetz verpflichtet sind, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Meldepflichtig sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes.

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