Baselland gewährt vollen Lohn beim Vaterschaftsurlaub
Mitarbeiter der Baselbieter Kantonsverwaltung erhalten beim zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub den vollen Lohn. Die Baselbieter Regierung hat eine entsprechende Verordnung zum Elternurlaub angepasst und geht dabei weiter als der Bund, der nur die Auszahlung von 80 Prozent des Lohnes vorschreibt.
Mitarbeiter der Baselbieter Kantonsverwaltung erhalten beim zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub den vollen Lohn. Die Baselbieter Regierung hat eine entsprechende Verordnung zum Elternurlaub angepasst und geht dabei weiter als der Bund, der nur die Auszahlung von 80 Prozent des Lohnes vorschreibt.
Die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs für Kantonsangestellte von bisher fünf auf zehn Arbeitstage bei voller Lohnzahlung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft, wie die Baselbieter Regierung am Mittwoch mitteilte.
Die Regierung begründet ihren Entscheid für die Auszahlung des vollen Lohnes damit, dass Kanton Basel-Landschaft die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördere und ein attraktiver und fortschrittlicher Arbeitgeber sein wolle.
Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO). Dafür wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Die Einführung der Vaterschaftsentschädigung führt für die EO im Jahr 2021 zu Kosten von rund 230 Millionen Franken. Die Entschädigung beträgt gemäss Bundesvorgaben 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte den Vaterschaftsurlaub Ende September mit einem deutlichen Mehr von 60,3 Prozent der Stimmen gutgeheissen.